Kompetenzzentrum für Beratungsleistungen
Aushangpflichtige Gesetze
Einige Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen sind aushangpflichtig. Um den Arbeitnehmern Gelegenheit zu geben, sich über ihnen zustehende Rechte sowie ihnen obliegende Pflichten zu informieren, ist der Arbeitgeber aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften gehalten, deren Wortlaut leicht lesbar und an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen.
Bei Nichtbeachtung kann dem Arbeitgeber eine Geldbuße auferlegt werden.
... mehr [95 KB]
Gesetze im Internet
Das Bundesministerium der Justiz stellt nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.
http://www.gesetze-im-internet.de
Aktuelle Newsletter
In den letzten Tagen sind eine Reihe neuer Gesetze in Kraft getreten, die in Teilen auch für Existenzgründer von Bedeutung sind. Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie im Folgenden kurz zusammengefasst. [Mehr]
Das deutsche System der gesetzlichen Unfallversicherungen und die damit verbundene BG-Pflichtmitgliedschaft für Unternehmen ist mit dem EU-Recht vereinbar. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil (Az.: C-350/07). [Mehr]
Der Jahresabschluss einer GmbH muss spätestens 12 Monate nach dem Ende eines Geschäftsjahres beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht werden. Wer sich als Geschäftsführer daran nicht hält, dem drohen persönliche Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. [Mehr]
Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten haben eine Gebührensenkung beim EUMarkenschutz beschlossen. Darüber hinaus soll auch das Registrierungsverfahren vereinfacht und die Bearbeitungszeit für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke verkürzt werden. [Mehr]
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat sich für den Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung einer Europäischen Privatgesellschaft (EPG) ausgesprochen.
Danach soll es international aufgestellten Mittelständlern ab Mitte 2010 möglich sein, ohne
großen Bürokratie- und Kostenaufwand eine sog. Europa-GmbH zu gründen. Eine Entscheidung
wird erst in der zweiten Jahreshälfte erwartet. [Mehr]
Britische "Limited by shares (Limited)" mit Geschäftsmittelpunkt in Deutschland unterliegen dem deutschen Insolvenzrecht. Ein Insolvenzantrag muss somit binnen drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung beim zuständigen Registergericht gestellt werden [Mehr]
Mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung wurden wesentliche Regelungen für den Umgang mit Verpackungen geändert. Betroffen sind Hersteller (Industrieunternehmen) und Vertreiber (Groß- und Einzelhändler), die erstmals mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die "typischerweise beim privaten Endverbraucher" anfallen, in den Verkehr bringen. [Mehr]
Informationen zu Ihrem Interessensgebiet - aktuell und kostenlos per E-Mail.
Hier können Sie die aktuellen News per E-Mail gratis abonnieren. Bitte melden Sie sich hier
zu den Themengebieten an, die Sie interessieren.
FiBu - Backoffice
Startseite
Vor dem Ausfüllen lesen:
FiBu - Backoffice
Startseite
* Generell zu unseren hinterlegten Infotheken:
Die Veröffentlichung einer Infothek durch die Fa. GüssVita begründet
keine Handlungsempfehlung, noch kann daraus stillschweigend eine s
olche abgeleitet werden.
Eine Haftung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der zugrunde liegenden
Daten, auch Dritten gegenüber, kann nicht übernommen werden.
Benannte Rechtsbeziehungen wurden nicht geprüft. Eine Haftung für Fol-
gen einer Weitergabe dieser Ausarbeitung an Dritte wird von GüssVita nicht
übernommen.
Eine rechtliche Wertung, weder über die Vergangenheit, noch für die Zukunft,
wird durch GüssVita nicht abgegeben. Rechtliche oder steuerliche Fragen werden
hierin nicht abschließend beantwortet, noch deren Auswirkungen, auch für die
Zukunft, beantwortet.
Die Ausarbeitung stellt weder eine steuer- oder rechtsanwaltliche Beratung dar.
Texte in dieser Ausarbeitung sind z. T. aus öffentlich zugänglichen Quellen, aus
Recherchen im Internet und teilweise aus eigenen Texterstellungen und Skripten.
Urheberrechte wurden durch GüssVita nicht geprüft. Eine Prüfung hierzu ist im
Einzelfall vom jeweiligen Verwender selbst vorzunehmen, sofern er beabsichtigt,
die Informationen weiter zu verarbeiten, zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen.
Für diesen Fall stellt der Auftraggeber die Fa. GüssVita von jeder Haftung frei.